AGB – Praxis Georg Meier
Georg Meier, Tölzer Straße 6, 83607 Holzkirchen, nachfolgend Anbieter genannt. Die weiteren Angaben können Sie dem Impressum entnehmen.
Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen dem Anbieter und dem jeweiligen Klienten und werden mit Vertragsschluss ausdrücklich anerkannt.
Der Anbieter bietet Einzelsitzungen, Seminare und Ausbildungen für integrales Heilen und Coaching an. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Beschreibung der jeweiligen Seminare, Ausbildung und Kurse auf der Internetseite. Für Seminare, Workshops und die Ausbildung Integrales Coaching und Heilen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Instituts für integrales Heilen (www.institut-fuer-integrales-heilen.de).
Der rechtsverbindliche Vertrag zwischen Anbieter und Klient kommt mit der Vereinbarung eines Termins zustande. Dies kann telefonisch oder schriftlich geschehen.
Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise stellen Endpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich etwaig anfallender Steuern.
Zahlungsarten
Die Heilbehandlung ist im Anschluss des Termins in bar zu bezahlen. Es kann auch eine Zahlung per Banküberweisung vereinbart werden. Bei Fernbehandlungen und Online-Terminen sind die Kosten dafür im Voraus zu begleichen.
Zahlungsverzug
Der Kunde gerät mit seiner Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Rechnung bei dem Anbieter eingeht. Bei Zahlungsverzug können Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet werden. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich der Anbieter vor, Mahngebühren in Höhe von 15 Euro in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsverzug des Kunden wird die gesamte Summe des Vertrages zuzüglich der Zinsen sofort fällig.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Frühzeitig abgesagte Termine können dann ggf. anderweitig vergeben werden. Falls die Absage zu spät oder gar nicht (durch Nichterscheinen des Klienten) erfolgt, wird der Termin in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Sofern Teile der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind, behalten alle anderen Punkte ihre Bestandskraft. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
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